Allgemeine Geschäftsbedingungen


Hinweise zum Datenschutz:

Der Umgang mit Ihren persönlichen Daten ist streng vertraulich. Ihre Daten werden bei der Verwendung des Kontaktformulars nur im technisch notwendigen Umfang erhoben und nicht an Dritte weitergegeben. Im Nachfolgenden einige Ausführungen, wie in meiner Praxis der Datenschutz nach den Regeln der Datenschutzgesetze gewährleistet wird.

Datenverarbeitung im Internet (meine Homepage):

Über den Server werden automatisch Daten gespeichert wie z.B.:

  • Ihre Zugangssoftware (Browsertyp u. -version, Betriebssystem),
  • die zuvor besuchte Seite,
  • Uhrzeit der Serveranfrage

Diese Daten kann ich jedoch nicht bestimmten Personen zuordnen. Sie werden auch nicht mit anderen persönlichen Daten zusammengeführt. Diese Daten werden nach einer statistischen Auswertung (wie oft wurde auf meine Homepage zugegriffen, welche Themen sind am häufigsten abgefragt worden) wieder gelöscht.

Auf meiner homepage werden auch keine Cookies verwendet. Cookies sind kleine Textdateien die u.U. beim Zugriff auf Internetseiten auf Ihrer Festplatte gespeichert werden. In diesen Dateien sind Informationen gespeichert, die der Wiedererkennung dienen, stellen jedoch kein Sicherheitsrisiko dar. Diese Cookies können aber aus Sicht des Datenschutzes bedenklich sein, da mit den gespeicherten Informationen Benutzerprofile erstellt werden können.

Wenn Sie mir eine E-Mail senden, werden natürlich Ihre Daten (Nachricht, Name, E-Mail-Adresse) gespeichert. Ihre Angaben im E-Mail-Kontaktformular sind freiwillig und werden von mir nicht inhaltlich überprüft. Sie können auch selbsterdachte Namen verwenden. Ich überprüfe nur, ob es sich bei Ihrer E-Mail um eine echte E-Mail handelt und die Pflichtfelder im Formular ausgefüllt sind.

Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft über Ihre bei mir gespeicherten persönlichen Daten.

Gesetzliche Grundlagen

Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz)

Allgemeines zum Heilpraktikerberuf

In Deutschland darf die Naturheilkunde nur von Ärzten und Heilpraktikern ausgeübt werden.Die Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker sind fester Bestandteil des deutschen Gesundheitswesens. Es gibt in Deutschland viele Menschen, die unter chronischen Krankheiten leiden und sowohl die Hilfe der Schulmedizin als auch der Heilpraktiker in Anspruch nehmen.

Die Gesundheit der Menschen ist ein wertvolles Gut, dass staatlichen Schutz bedarf und staatlicher Verantwortung und Kontrolle unterliegt.Das Gesundheitsamt führt Aufsicht über das Heilpraktikerwesen (über die tätigen Heilpraktiker/innen) und prüft die Menschen, die den Heilpraktikerberuf ausüben wollen.

Weiterhin ist beim Gesundheitsamt vor Eröffnung einer eigenen Praxis eine Anmeldung mit Vorlage der Erlaubnisurkunde einzureichen. Beim Gesundheitsamt können auch Beschwerden von Patienten vorgelegt werden.

Die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde erfordert ein hohes Verantwortungsbewußtsein, da der Heilpraktiker nicht nur helfen/heilen kann, sondern bei unsachgemäßer Anwendung von Heilverfahren/Heilmitteln Patienten auch schädigen kann.

Eine Praxis für Naturheilkunde zu betreiben ist eine große Herausforderung den Patienten gegenüber. Es bedarf neben fundierten naturwissenschaftlich orientierten Kenntnissen auch einer breiten Palette an naturheilkundlichem Wissen (der Erfahrungsheilkunde).

Neben modernen Heilmethoden sollten auch traditionsreiche Therapiemöglichkeiten angeboten werden.

Die Menschen, die den Heilpraktikerberuf ergreifen wollen, werden vom Amtsarzt (Arzt des Gesundheitsamtes) überprüft, ob sie nach dem Heilpraktikergesetz die entsprechende Qualifizierung und fachspezifischen Kenntnisse vorweisen können und keine "Gefahr für die Volksgesundheit" darstellen.

An den Heilpraktikerprüfungen sind neben dem Amtsarzt auch Heilpraktiker beteiligt. Zusammen und einmütig entscheiden sie über den erfolgreichen Abschluss einer Prüfung und zum Wohle der "Volksgesundheit".

Der Weg zu einer eigenen, erfolgreichen Praxis ist lang und nicht gerade leicht.Studium, Seminare, Fortbildungen, Ausbildungen, Praktika etc. bedeuten einen hohen Zeitaufwand, persönlichen Einsatz und einen starken Lern- und Leistungswillen, um sämtliche Hürden (Prüfungen, Investitionen, Praxiseröffnung etc.) überwinden zu können.

Der Heilpraktikerberuf ist ein wunderbarer Beruf und ist nach dem Heilpraktikergesetz ein selbständiger und freier Heilberuf. Der Heilpraktiker leistet eine großen und unverzichtbaren Beitrag zur Vielfalt und Freiheit der naturheilkundlichen Behandlungsmöglichkeiten.

Es ist die Aufgabe des Heilpraktikers durch gezielte Therapiemaßnahmen die Heilkraft der Natur und die Selbstheilungskräfte des Patienten zu verstehen, sie einzusetzen und kurz-/langfristig und dauerhaft zu heilen. Der Heilpraktiker/in sollte die Diagnose- und Therapietechniken beherrschen, die eigenen Grenzen und die der Naturheilkunde kennen. Und er sollte vor allem dem eigenen Handeln gegenüber immer selbstkritisch bleiben.

Das Heilpraktikergesetz (HeilprG)

Grundlage für den Heilpraktikerberuf ist das HPG vom 17.2.1939 ("Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung").

Die Erste und Zweite Durchführungsverordnung (1. und 2. DVO vom 18.2.1939 und vom 3.7.1941) beschreiben die Voraussetzungen für die Erlaubnis zur Zulassung zum Heilpraktikerberuf.

Die Heilpraktiker/innen dürfen den Heilberuf selbständig z.B. in einer Praxis ausüben, aber nicht mit ihren Fähigkeiten umherziehen.

Das Gesetz regelt darüberhinaus Maßnahmen bei Gesetzesverstößen (§ 5).

In der DDR wurde 1949 das HPG aufgehoben. In der BRD wurden Heilpraktiker/innen zugelassen. Nach der Wende 1989 galt wieder die Rechtssituation der BRD, so dass in den neuen Bundesländern wieder praktiziert werden durfte.

Hier die Schwerpunkte des HPG als Stichwort (inhaltliche Erläuterungen und Beschreibungen bitte der Internetseite http://www.gesetze-im-internet.de/heilprg/BJNR002510939.html entnehmen):

  • Rechtliche Stellung des Heilpraktikers
  • Beziehungen zu anderen Fachberufen
  • Patient und Behandler - Behandlungsvertrag (z.B. Behandlungs-, Aufklärungs-, Sorgfalts-, Dokumentations- und Schweigepflicht)
  • Infektionsschutzgesetz
  • Arzneimittel, Lebens- und Diätmittel
  • Praxisgeräte und Praxismaterialien
  • Regelungen im Bereich der Diagnostik und Therapie
  • Gründung und Führung einer Praxis
  • Der Heilpraktiker als Arbeitgeber
  • Pflichten und Tätigkeitsverbote des Heilpraktikers